Netzentgelte

Strom ist kein Produkt zum Anfassen. Trotzdem wird er über weite Strecken transportiert bis er bei Ihnen in der Steckdose landet.

Damit Sie Ihren Stromanbieter frei wählen können, haben die Netzbetreiber den Stromanbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu verschaffen.

Die Kosten für die Erhaltung und den Ausbau der Netze zahlt der Kunde über das sogenannte Netzentgelt, das von den Stromanbietern wie Mark-E erhoben und an den jeweiligen Netzbetreiber weitergegeben wird.

Die Höhe dieser Netzentgelte und der Zugang zum Netz ist gesetzlich genau geregelt:

  • In der Netzzugangsverordnung (NZV Strom), beschlossen am 29. Juli 2005, werden die Bedingungen für Ein- und Ausspeisung aus dem Netz geregelt.
  • In der Stromnetzentgeltverordnung ist festgelegt wie die Höhe der Netzentgelte zu ermitteln ist.

Im Grundversorgungsgebiet der Mark-E ist die Enervie AssetNetWork der Netzbetreiber. Auf deren Internetseite finden Sie weitere Informationen zum Thema „Netzzugang und Netzentgelte“.

Enervie AssetNetWork


Sonderkundenumlage

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass energieintensive Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 10 GWh/a und mehr als 7.000 Betriebsstunden jährlich von den Netzentgelten befreit werden. Die Befreiung von den Netzentgelten soll die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erhalten.

Um diese Entlastung finanziell auszugleichen, hat die Bundesnetzagentur Ende 2011 eine sogenannte Sonderkundenumlage eingeführt. Sie wird seit dem 01.01.2012 erhoben und beträgt derzeit 0,151 Cent/kWh. Die Umlage soll von Privathaushalten und kleineren Unternehmen getragen werden.

Kundenservice Hotline
Kundenservice Hotline 321

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr
Telefon
0800. 123 1000

Fax
0800. 123 1001
E-Mail
privatkunden@mark-e.de
close